Führerscheinklassen

Fahrschule Das FahrschulTeam – Die wichtigsten Klassen im Überblick

Bei der Fahrschule Das FahrschulTeam in Kappeln bist du genau richtig, wenn du auf der Suche nach einer professionellen und freundlichen Fahrschule bist. Unser erfahrenes Team aus Fahrlehrern begleitet dich geduldig und kompetent auf dem Weg zum Führerschein – egal, ob du den ersten Führerschein machen möchtest, deine Fahrkenntnisse verbessern willst oder eine Auffrischung brauchst.

Wir bieten dir individuelle Fahrstunden, moderne Fahrzeuge und flexible Termine. Unser Ziel ist es, dich sicher und selbstbewusst auf den Straßen unterwegs zu machen. Deshalb setzen wir auf eine Kombination aus theoretischem Unterricht, praktischer Fahrpraxis und modernen Lehrmethoden, die auf deine Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir freuen uns darauf, dich bei uns willkommen zu heißen.

KLASSE B (AUCH AUF AUTOMATIK MÖGLICH)

Kraftwagen, ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 3500 kg zGm und 8 Fahrgastplätzen.

Auch mit Anhänger: Entweder bis zur Zugkombination 3500kg zGm oder 750kg zGm des Anhängers (Kraftfahrzeug-unabhängig)

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Bei BF17: Führerscheinkopien der Begleitpersonen

Theoretischer Unterricht:

12×90 min. Grundstoff / 2×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

5×45 min. Überlandfahrt
4×45 min. Autobahnfahrt
3×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

Einschlussklassen:

AM,L

KLASSE BE

Kraftfahrzeuge wie bei Klasse B beschrieben mit einem Anhänger bis zu einer zGm von 3500kg

Erforderliches:

  • Fahrerlaubnis der Klasse B

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung

  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)

  • Biometrisches Passbild

  • Personalausweis o.ä.

Keine Theoretische Ausbildung erforderlich.

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

3×45 min. Überlandfahrt
1×45 min. Autobahnfahrt
1×45 min. Nachtfahrt

Nur Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

FAHRERSCHULUNG: B96

Mittlerer Anhänger

Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis.

Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Kombinationsmasse 4250kg nicht übersteigt.

Erforderliches:

  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Personalausweis o.ä.

Ausbildungsumfang:

  • 2,5 Std. Theorie Ausbildung
  • 3,5 Std Praktische Ausbildung
  • 1 Std. Fahren im Straßenverkehr

Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erfordelich. Kann in einer Einzelschulung oder in einer Gruppenschulung absolviert werden.

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

FAHRERSCHULUNG: B196

Motorrad (125er) mit Klasse B

Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis um Leichtkrafträder (bis 125ccm Hubraum und 11kW Motorleistung) zu fahren.

Erforderliches:

  • Biometrisches Passbild
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Personalausweis o.ä.
  • Motorrad Schutzkleidung

Ausbildungsumfang:

  • 4 Std. Theorie Ausbildung
  • mindestens 5Std. Praktische Ausbildung mit einem Ausbildungs-kontrolltest.

Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erforderlich.

Mindestalter:

25 Jahre und min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.

Keine spätere Aufstiegsprüfung wie bei den Zweiradklassen möglich!

MOFA

Motorisierte Zweiräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bis max. 25 Km/h bbH und 50ccm Hubraum.

Erforderliches:

  • Personalausweis o.ä.
  • Biometrisches Passbild
  • geeignete Schutzkleidung

Ausbildungsumfang:

6×90 min. Theoretische Ausbildung
1×90 min. Praktische Ausbildung

Theoretische Prüfung erforderlich.

Prüfbescheinigung wird ausgehändigt.

Mindestalter:

15 Jahre

KLASSE AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH. bis 45 Km/h und max. 50ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren/ max. 4kW Motorleistung bei Elektromotoren. Auch mit Beiwagen.

Drei,- und Vierrädrige Kraftfahrzeuge bis max. 50ccm Hubraum bei Benzinmotoren / max. 4kW bei Elektro,- oder Dieselmotoren. Leergewicht max. 350kg

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.

Theoretische Ausbildung:

  • 12×90 min. Grundstoff /
  • 2x 90min. Klassenspezifischer Stoff

Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten)

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55min.)

Mindestalter:

15 Jahre

KLASSE A1

Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,1kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 20kW Motorleistung

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Motorrad Schutzkleidung

Theoretische Ausbildung:

  • 12×90 min. Grundstoff /
  • 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

  • 5×45 min. Überlandfahrt
  • 4×45 min. Autobahnfahrt
  • 3×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.

Mindestalter:

16 Jahre

Einschluss:

AM

KLASSE A2

Krafträder bis max. 35kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,2kW/kg)

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Motorrad Schutzkleidung

Theoretische Ausbildung:

  • 12×90 min. Grundstoff /
  • 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

  • 5×45 min. Überlandfahrt
  • 4×45 min. Autobahnfahrt
  • 3×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.

Mindestalter:

18 Jahre

Einschluss:

AM, A1

KLASSE A

Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistungsunbegrenzt)

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Motorrad Schutzkleidung

Theoretische Ausbildung:

  • 12×90 min. Grundstoff /
  • 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

  • 5×45 min. Überlandfahrt
  • 4×45 min. Autobahn
  • 3×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.

Mindestalter:

  • 24 Jahre bei Direkterwerb /
  • 18 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 /
  • 21 Jahre mit der Beschränkung „nur dreirädrige Kraftfahrzeuge“

Einschluss:

AM, A1, A2

AUFSTIEGSPRÜFUNG

Es besteht die Möglichkeit nach Zweijähriger Fahrpraxis in die „nächsthöhere“ Zweiradklasse aufzusteigen.

A1 -> A2
A2 -> A

Keine Theoretische Ausbildung und Praktische Fahrstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben.

Einige Übungsstunden um das „Größere“ Zweirad sicher zu beherrschen.

Praktische Prüfung (60 min.) erforderlich.

KLASSE C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einer zGm von max. 3500kg aber nicht mehr als 7500 kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm von 750kg.

Erforderliches:

  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.

Theoretische Ausbildung:

  • 6×90 min. Grundstoff /
  • 6×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden:

  • 3×45 min. Überlandfahrt
  • 1×45 min. Autobahn
  • 1×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)

Mindestalter:

18 Jahre.

KLASSE C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger bis max. 12000kg zGm in der Kombination.

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3500kg zGm

Erforderliches:

  • Fahrerlaubnis der Klasse C1
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.

Keine Theoretische Ausbildung vorgesehen.

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

  • 3×45 min. Überlandfahrt
  • 1×45 min. Autobahn
  • 1×45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitigem Erwerb von C1 und C1E:
  • 4×45 min. Überlandfahrt
  • 2×45 min. Autobahnfahrt
  • 2×45 min. Nachtfahrt

Praktische Prüfung

erforderlich (70 min.)

Mindestalter:

18 Jahre.

Einschluss:

BE

KLASSE C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zGm von mehr als 3500kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm bis 750kg

Erforderliches:

  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren

Theoretische Ausbildung:

  • 6×90 min. Grundstoff /
  • 10×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

Bei Erweiterung von B auf C:
  • 5×45 min. Überlandfahrt
  • 2×45 min. Autobahnfahrt
  • 3×45 min. Nachtfahrt
Bei Erweiterung von C1 auf C:
  • 3×45 min. Überlandfahrt
  • 1×45 min. Autobahnfahrt
  • 1×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)

Mindestalter:

21 Jahre

(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)

Einschluss:

C1

KLASSE CE

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger oder Auflieger.

Erforderliches:

  • Fahrerlaubnis der Klasse C
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.
  • Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren

Theoretische Ausbildung:

  • 6×90 min. Grundstoff /
  • 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):

Bei Erweiterung von C auf CE:
  • 5×45 min. Überlandfahrt
  • 2×45 min. Autobahnfahrt
  • 3×45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitigem Erwerb von C und CE:
  • 8×45 min. Überlandfahrt
  • 3×45 min. Autobahnfahrt
  • 3×45 min. Nachtfahrt

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)

Mindestalter:

21 Jahre

(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)

Einschluss:

BE, C1, C1E, T

KLASSE L

Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h. Auch mit Anhänger dann jedoch mit einer Betriebsgeschwindigkeit von max. 25 Km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stapler bis zu einer bbH. von 25 Km/h (auch mit Anhängern)

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.

Theoretische Ausbildung:

  • 12×90 min. Grundstoff /
  • 2x 90 min. Klassenspezifischer Stoff

Keine Fahrausbildung oder Praktische Prüfung. Nur Theoretische Prüfung erforderlich.

Mindestalter:

16 Jahre

KLASSE T

Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Danach bis zu 60 Km/h. Auch mit Anhängern.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stapler bis zu einer bbH. von 40 Km/h (auch mit Anhängern)

Land oder Forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stabler bis zu einer bbH. von 40 Km/h. (auch mit Anhängern)

Erforderliches:

  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis o.ä.

Theoretische Ausbildung:

12×90 min.  Grundstoff /
6×90 min. Klassenspezifischer Stoff

Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten) vorgesehen.

Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)

Mindestalter:

16 Jahre

Einschluss:

AM, L