Führerscheinklassen
Fahrschule Das FahrschulTeam – Die wichtigsten Klassen im Überblick
Bei der Fahrschule Das FahrschulTeam in Kappeln bist du genau richtig, wenn du auf der Suche nach einer professionellen und freundlichen Fahrschule bist. Unser erfahrenes Team aus Fahrlehrern begleitet dich geduldig und kompetent auf dem Weg zum Führerschein – egal, ob du den ersten Führerschein machen möchtest, deine Fahrkenntnisse verbessern willst oder eine Auffrischung brauchst.
Wir bieten dir individuelle Fahrstunden, moderne Fahrzeuge und flexible Termine. Unser Ziel ist es, dich sicher und selbstbewusst auf den Straßen unterwegs zu machen. Deshalb setzen wir auf eine Kombination aus theoretischem Unterricht, praktischer Fahrpraxis und modernen Lehrmethoden, die auf deine Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir freuen uns darauf, dich bei uns willkommen zu heißen.
KLASSE B (AUCH AUF AUTOMATIK MÖGLICH)
Kraftwagen, ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 3500 kg zGm und 8 Fahrgastplätzen.
Mehr
Auch mit Anhänger: Entweder bis zur Zugkombination 3500kg zGm oder 750kg zGm des Anhängers (Kraftfahrzeug-unabhängig)
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Bei BF17: Führerscheinkopien der Begleitpersonen
Theoretischer Unterricht:
12×90 min. Grundstoff / 2×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
5×45 min. Überlandfahrt
4×45 min. Autobahnfahrt
3×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
Einschlussklassen:
AM,L
KLASSE BE
Kraftfahrzeuge wie bei Klasse B beschrieben mit einem Anhänger bis zu einer zGm von 3500kg
Mehr
Erforderliches:
Fahrerlaubnis der Klasse B
Erste-Hilfe-Bescheinigung
Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
Biometrisches Passbild
Personalausweis o.ä.
Keine Theoretische Ausbildung erforderlich.
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
3×45 min. Überlandfahrt
1×45 min. Autobahnfahrt
1×45 min. Nachtfahrt
Nur Praktische Prüfung erforderlich (55 min.)
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
FAHRERSCHULUNG: B96
Mittlerer Anhänger
Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis.
Mehr
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen Kombinationsmasse 4250kg nicht übersteigt.
Erforderliches:
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Personalausweis o.ä.
Ausbildungsumfang:
- 2,5 Std. Theorie Ausbildung
- 3,5 Std Praktische Ausbildung
- 1 Std. Fahren im Straßenverkehr
Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erfordelich. Kann in einer Einzelschulung oder in einer Gruppenschulung absolviert werden.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei BF17)
FAHRERSCHULUNG: B196
Motorrad (125er) mit Klasse B
Fahrerschulung/ Erweiterung zur Klasse B Fahrerlaubnis um Leichtkrafträder (bis 125ccm Hubraum und 11kW Motorleistung) zu fahren.
Mehr
Erforderliches:
- Biometrisches Passbild
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Personalausweis o.ä.
- Motorrad Schutzkleidung
Ausbildungsumfang:
- 4 Std. Theorie Ausbildung
- mindestens 5Std. Praktische Ausbildung mit einem Ausbildungs-kontrolltest.
Bei Erfolgreicher Teilnahme wird von der Fahrschule ein Zertifikat ausgehändigt. Keine Prüfungen erforderlich.
Mindestalter:
25 Jahre und min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Keine spätere Aufstiegsprüfung wie bei den Zweiradklassen möglich!
MOFA
Motorisierte Zweiräder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bis max. 25 Km/h bbH und 50ccm Hubraum.
Mehr
Erforderliches:
- Personalausweis o.ä.
- Biometrisches Passbild
- geeignete Schutzkleidung
Ausbildungsumfang:
6×90 min. Theoretische Ausbildung
1×90 min. Praktische Ausbildung
Theoretische Prüfung erforderlich.
Prüfbescheinigung wird ausgehändigt.
Mindestalter:
15 Jahre
KLASSE AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH. bis 45 Km/h und max. 50ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren/ max. 4kW Motorleistung bei Elektromotoren. Auch mit Beiwagen.
Drei,- und Vierrädrige Kraftfahrzeuge bis max. 50ccm Hubraum bei Benzinmotoren / max. 4kW bei Elektro,- oder Dieselmotoren. Leergewicht max. 350kg
Mehr
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
Theoretische Ausbildung:
- 12×90 min. Grundstoff /
- 2x 90min. Klassenspezifischer Stoff
Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten)
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (55min.)
Mindestalter:
15 Jahre
KLASSE A1
Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,1kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 20kW Motorleistung
Mehr
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Motorrad Schutzkleidung
Theoretische Ausbildung:
- 12×90 min. Grundstoff /
- 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
- 5×45 min. Überlandfahrt
- 4×45 min. Autobahnfahrt
- 3×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
AM
KLASSE A2
Krafträder bis max. 35kW Motorleistung. (Leistungsgewicht<0,2kW/kg)
Mehr
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Motorrad Schutzkleidung
Theoretische Ausbildung:
- 12×90 min. Grundstoff /
- 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
- 5×45 min. Überlandfahrt
- 4×45 min. Autobahnfahrt
- 3×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
AM, A1
KLASSE A
Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistungsunbegrenzt)
Mehr
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Motorrad Schutzkleidung
Theoretische Ausbildung:
- 12×90 min. Grundstoff /
- 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
- 5×45 min. Überlandfahrt
- 4×45 min. Autobahn
- 3×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung (70 min.) erforderlich.
Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkterwerb /
- 18 Jahre bei Aufstieg von Klasse A2 /
- 21 Jahre mit der Beschränkung „nur dreirädrige Kraftfahrzeuge“
Einschluss:
AM, A1, A2
AUFSTIEGSPRÜFUNG
Es besteht die Möglichkeit nach Zweijähriger Fahrpraxis in die „nächsthöhere“ Zweiradklasse aufzusteigen.
A1 -> A2
A2 -> A
Mehr
Keine Theoretische Ausbildung und Praktische Fahrstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben.
Einige Übungsstunden um das „Größere“ Zweirad sicher zu beherrschen.
Praktische Prüfung (60 min.) erforderlich.
KLASSE C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einer zGm von max. 3500kg aber nicht mehr als 7500 kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm von 750kg.
Mehr
Erforderliches:
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.
Theoretische Ausbildung:
- 6×90 min. Grundstoff /
- 6×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden:
- 3×45 min. Überlandfahrt
- 1×45 min. Autobahn
- 1×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)
Mindestalter:
18 Jahre.
KLASSE C1E
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger bis max. 12000kg zGm in der Kombination.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3500kg zGm
Mehr
Erforderliches:
- Fahrerlaubnis der Klasse C1
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren.
Keine Theoretische Ausbildung vorgesehen.
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
- 3×45 min. Überlandfahrt
- 1×45 min. Autobahn
- 1×45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitigem Erwerb von C1 und C1E:
- 4×45 min. Überlandfahrt
- 2×45 min. Autobahnfahrt
- 2×45 min. Nachtfahrt
Praktische Prüfung
erforderlich (70 min.)
Mindestalter:
18 Jahre.
Einschluss:
BE
KLASSE C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen zwei,- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer zGm von mehr als 3500kg und max. 8 Fahrgastplätzen. Auch mit Anhänger mit einer zGm bis 750kg
Mehr
Erforderliches:
- Fahrerlaubnis der Klasse B
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren
Theoretische Ausbildung:
- 6×90 min. Grundstoff /
- 10×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
Bei Erweiterung von B auf C:
- 5×45 min. Überlandfahrt
- 2×45 min. Autobahnfahrt
- 3×45 min. Nachtfahrt
Bei Erweiterung von C1 auf C:
- 3×45 min. Überlandfahrt
- 1×45 min. Autobahnfahrt
- 1×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)
Mindestalter:
21 Jahre
(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)
Einschluss:
C1
KLASSE CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger oder Auflieger.
Mehr
Erforderliches:
- Fahrerlaubnis der Klasse C
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
- Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis zur Antragsstellung und Verlängerung nach 5 Jahren
Theoretische Ausbildung:
- 6×90 min. Grundstoff /
- 4×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Mindestfahrstunden (Sonderfahrten):
Bei Erweiterung von C auf CE:
- 5×45 min. Überlandfahrt
- 2×45 min. Autobahnfahrt
- 3×45 min. Nachtfahrt
Bei gleichzeitigem Erwerb von C und CE:
- 8×45 min. Überlandfahrt
- 3×45 min. Autobahnfahrt
- 3×45 min. Nachtfahrt
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (85 min.)
Mindestalter:
21 Jahre
(18 Jahre bei Berufsausbildung Kraftfahrer o.ä.)
Einschluss:
BE, C1, C1E, T
KLASSE L
Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h. Auch mit Anhänger dann jedoch mit einer Betriebsgeschwindigkeit von max. 25 Km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stapler bis zu einer bbH. von 25 Km/h (auch mit Anhängern)
Mehr
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
Theoretische Ausbildung:
- 12×90 min. Grundstoff /
- 2x 90 min. Klassenspezifischer Stoff
Keine Fahrausbildung oder Praktische Prüfung. Nur Theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
16 Jahre
KLASSE T
Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 Km/h, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Danach bis zu 60 Km/h. Auch mit Anhängern.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stapler bis zu einer bbH. von 40 Km/h (auch mit Anhängern)
Mehr
Land oder Forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderzeuge, Futtermischwagen und Stabler bis zu einer bbH. von 40 Km/h. (auch mit Anhängern)
Erforderliches:
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis o.ä.
Theoretische Ausbildung:
12×90 min. Grundstoff /
6×90 min. Klassenspezifischer Stoff
Keine Mindestfahrstunden (Sonderfahrten) vorgesehen.
Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich (70 min.)
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
AM, L